AGBs für Ausstellungen

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Ausstellungsbedingungenen des Magic Cat Club

Für die Ausstellungen des Magic Cat Club e.V. gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1.Die Teilnahme

Zu den einzelnen Ausstellungsklassen können Katzen nur dann zugelassen werden, wenn ihr Alter bzw. ihr bisher erworbener Titel sie zur Konkurrenz in der entsprechenden Klasse berechtigt. Für die offene Klasse muss die gemeldete Katze am Ausstellungstag mindestens 9 Monate und einen Tag alt sein.

Für einen Wurf, der mindestens 3 Jungtiere derselben Eltern enthalten muss, gilt das Alter von 10 bis 16 Wochen. Katzen können nur dann außer Konkurrenz ausgestellt werden, wenn derselbe Aussteller mindestens 1 Tier in der Konkurrenz gemeldet hat.

Alle Katzen müssen gesund und frei von Parasiten (Flöhe, Läuse, Milben, etc.) sein. Außerdem frei von ansteckenden Krankheiten. Jede Katze muss lt. EU-Richtlinien gegen Tollwut, (mindestens 21 Tage alt sein), Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft sein (Grundimmunisierung abgeschlossen).

Der Nachweis der Wirksamkeitsdauer der Impfstoffe muss vom Halter erbracht werden (Impf-Ausweis). Ausgestellte Würfe bedürfen der Erstimpfung, weitere Impfungen (Tollwut) müssen den örtlichen veterinärärztlichen Bestimmungen entsprechen. Über die Impfungen ist ein Nachweis zu erbringen (Impfpass).

Zurückweisung

Katzen, für die bei der tierärztlichen Einlasskontrolle kein Nachweis über die geforderten Impfungen vorgelegt werden kann, dürfen nicht in die Ausstellungshalle. Wird vom kontrollierenden Tierarzt bei einer Katze Parasiten- befall oder eine ansteckende Krankheit festgestellt, so wird allen Tieren dieses Ausstellers der Zutritt zu der Ausstellung verwehrt. Ein Anspruch auf Ersatz an den Magic Cat Club besteht nicht!


2. Meldegebühren

Die Höhe der Meldegebühren sind auf dem MCC-Meldeformular Seite 1 vermerkt. Sie sind mit der Meldung durch Überweisung auf das Konto des MCC ( siehe Fußzeile) zu begleichen. Die Meldegebühr muss am Ausstellungstag auf dem Konto des Magic Cat Club eingegangen sein. Eine Vorlage der Überweisung per Bankauszug wird nicht anerkannt. Bei Barzahlung am Einlass wird eine zusätzliche Gebühr von 5,00 € je Katze erhoben.

Meldungen, die laut Poststempel nach Meldeschluss eintreffen, können im Ausstellungskatalog nicht mehr berücksichtigt und veröffentlicht werden.

Meldeschluss für die jeweilige Ausstellung ist 21 Tage vor Ausstellungsbeginn.

Nur für bis zu diesem Zeitpunkt abgemeldete Tiere wird die volle Meldegebühr zurückerstattet.

Bis Montag 18.00 Uhr vor der Ausstellung werden noch kostenlos Klassenänderungen vorgenommen.

Für Ummeldungen nach Meldeschluss bis 1 Woche vor der Ausstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro je Ummeldung erhoben. Für Ummeldungen nach Meldeschluss in der Woche vor der Ausstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro je Ummeldung erhoben. Klassenänderungen für auf der Ausstellung erworbene Titel sind kostenlos.


3.Haftung

Jegliche Haftung des MCC seiner Organe, der Ausstellungsleitung, sowie deren Mitarbeiter, sind ausgeschlossen.

Jeder Aussteller haftet jedoch für den von ihm verursachten Sach- und Personen schaden in voller Höhe.

Die Teilnahme an der Ausstellung erfolgt auf eigenes Risiko.


4. Hinweis zur Datenschutzverordnung:

Mit Abgabe der Meldung zur Rassekatzenausstellung des Magic Cat Club erklären Sie sich einverstanden dass Ihre eingereichten Daten gespeichert werden und zur Erstellung eines Ausstellungskatalog und auch in den Ergebnislisten, in schriftlicher Form oder im Internet, verarbeitet werden dürfen. Ebenso erklären Sie sich einverstanden dass Bilder von Ihnen mit Ihren Tieren oder auch Bilder nur von Ihnen oder Ihren Tieren, die im Rahmen der Ausstellung aufgenommen wurden im Internet veröffentlicht werden dürfen.

Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, ist es notwendig dass Sie in schriftlicher Form, per Brief oder email bis 2 Wochen vor der Ausstellung wiedersprechen.

Emails sind zu richten an: Ausstellungsbuero@magiccatclub.de oder 1.Vorsitzende@magiccatclub.de

Schriftlich an: Dagmar Eichinger, Langwiesenweg 22, 93128 Regenstauf


5. Verschiedenes

Bei einer Verspätung, die der Aussteller zu vertreten hat, kann der Einlass entschädigungslos verwehrt werden, wenn die Kontrolltierärzte die Ausstellung bereits verlassen haben.

Das Verlassen der Ausstellung mit den ausgestellten Tieren, sowie die Auslieferung verkaufter Katzen vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung sind untersagt.

Die Tiere dürfen nur in den für sie reservierten Käfigen untergebracht werden oder, nach Absprache in Showshelter in Doppelkäfiggröße.

Mit dem Abschicken der Meldung, egal ob per Brief, Fax, Mail oder Onlinemeldung, erkennt der Aussteller die gültigen Ausstellungsrichtlinien des MCC e.V. an. Sie werden verbindlicher Vertragsbestandteil zwischen dem Aussteller und dem MCC e.V. Ebenfalls erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass seine Daten gespeichert werden und möglicherweise Bilder veröffentlicht werden können auf denen er im Rahmen der Veranstaltung zu sehen ist. Ebenso seine Namensnennung in Ergebnislisten. Aussteller dürfen nur Katzen unter ihrem Namen ausstellen, die sich auch in ihrem Eigentum befinden. Der MCC e.V. behält es sich vor, Meldungen zu seinen Ausstellungen ohne Begründung abzulehnen.


Das Rauchen im Ausstellungsraum ist mit Rücksicht auf die ausgestellten Tiere untersagt.

Die zur Verfügung gestellten Käfige haben die Maße 70 x 70x 70cm. Sowie der Standplatz sind nach der Ausstellung sauber zu verlassen. Bei entsprechender Verschmutzung kann der Veranstalter ein Strafgeld in Höhe der Meldegebühr bzw. in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

Jeder Katze muss ausreichend Wasser, Futter und eine Katzentoilette zur Verfügung stehen. Die Käfigdekoration muss so gestaltet sein, dass dem Tier sowohl eine angenehme Unterlage zur Verfügung steht, als auch, dass der Käfig an mindestens drei Seiten mit einem Vorhang oder Schutz versehen ist.


Abfällige Äußerungen oder gar Beleidigungen bezüglich eines oder mehrerer Richter führen zum sofortigen Ausschluß.


Ausstellungsbüro des MCC

Dagmar Eichinger