Der MCC veranstaltet jährlich mindestens 2 Internationale Ausstellungen.
§1 Ziele der Ausstellungen sind:
1. Vereinsmitgliedern und anderen Katzenhaltern die Möglichkeit zu geben, ihre Katzen von international anerkannten Katzenrichtern bewerten zu lassen.
2. Vereinsmitgliedern und anderen Katzenhaltern die Möglichkeit zu geben, ihre Katzen mit internationaler Konkurrenz zu vergleichen.
3. Vereinsmitgliedern und anderen Katzenhaltern die Möglichkeit zu geben, durch Erfahrungsaustausch mit anderen Züchtern, ihre Rasse in Bezug auf den Rassestandart zu verbessern.
4. Ausstellungsbesuchern und Katzenliebhabern, die unterschiedlichen Rassen vorzustellen und ihnen das Wesen der Katzen näher zu bringen, um so das Verständnis und das Interesse für die Katze als Haustier zu fördern.
§2 Allgemeine Bestimmungen
1. Internationale Ausstellungen sind Ausstellungen, für die mindestens 120 Katzen gemeldet wurden. Diese Ausstellungen ist mit einem internationalen Richtergremium besetzt, welches vom Veranstalter ausgewählt wird.
2. Auf internationalen Ausstellungen können Anwartschaften für internationale Titel bis zum Worldchampion (Worldpremior) vergeben werden.
3. Titel und Titelanwartschaften werden nur anerkannt wenn sie auf vom MCC anerkannten Ausstellungen errungen werden.
4. An Ausstellungen des MCC können Vereinsmitglieder, sowie alle Mitglieder anderer Vereine, sowie vereinslose Katzenbesitzer teilnehmen. die Ausstellungsleitung kann ohne Angabe von Gründen Meldungen ablehnen.
5. Die Anmeldung zu einer Katzenausstellung des MCC erfolgt über das Melde/Ausstellungsbüro. Der Meldeschluss ist 3 Wochen vor der Ausstellung. für Tiere, die bis zu diesem Zeitpunkt abgemeldet wurden, wird die volle Meldegebühr zurückerstattet.
6. Die Ausstellungsgebühren legt der Vorstand fest und können in der Gebührenordnung nachgelesen werden. Bei Entrichtung der Meldegebühr erst am Einlass, ist ein Säumniszuschlag in Höhe von 3 € pro Tier zu entrichten.
Klassenänderungen am Samstagabend bzw. Sonntagmorgen der Ausstellung sind kostenlos.
7. Jede gemeldete Katze erhält eine Ausstellungsnummer.
8. Es wird jedem gemeldeten Tier ein Ausstellungskäfig zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter kann in Absprache mit dem Aussteller auch einen Käfig für mehrere Tiere vergeben. Sturdi´s werden zugelassen wenn sie der Norm entsprechen.
9. Jeder Katze muss ausreichend Wasser und eine Katzentoilette zur Verfügung stehen.
10. Die Käfigdekoration muss so gestaltet sein, dass dem Tier sowohl eine weiche Unterlage zur Verfügung steht, als auch, dass der Käfig an mindestens drei Seiten mit einem Vorhang versehen ist.
11. Der Käfig sowie der Standplatz sind nach der Ausstellung sauber zu verlassen. Bei entsprechender Verschmutzung kann der Veranstalter ein Strafgeld in Höhe der Meldegebühr in Rechnung stellen.
12. Abfällige Äußerungen oder gar Beleidigungen bezüglich eines Richters führen zum sofortigen Verlassen der Ausstellung
13. In der Halle herrscht generelles Rauchverbot.
§3 Bestimmungen für die gemeldeten Katzen
1. Für alle gemeldeten / ausgestellten Katzen ist eine gültige Impfung lt. EU-Richtlinien gegen Tollwut, Katzenseuche und Katzenschnupfen nachzuweisen. Der Nachweis der Wirksamkeitsdauer der Impfstoffe muss vom Halter erbracht werden.
2. Jede Katze wird vor dem Einlass in die Halle tierärztlich untersucht. Das Tier muss für gesund befunden, parasitenfrei und nicht tragend sein. Die Entscheidung der Zulassung liegt beim Tierarzt. Wird ein Tier zurückgewiesen, gleich aus welchem Grund, entscheidet dieser zusammen mit dem Veranstalter, ob auch alle anderen Tiere dieses Ausstellers abgewiesen werden. Die Meldegebühr oder eventuell andere anfallende Kosten werden nicht erstattet.
3. Es können alle Rasse- und Hauskatzen ausgestellt werden.
4. Die geforderten Auflagen des Gutachtens zum §11b des Tierschutzgesetzes sind zu beachten.
5. Jungtiere dürfen erst nach der vollendeten 10. Lebenswoche ausgestellt werden. Die jeweils gültigen Impfbestimmungen müssen beachtet werden.
6. Disqualifikation: Tiere die vorsätzlich falsch gemeldet werden, müssen disqualifiziert werden. Ebenso führt ein vorzeitiges entfernen eines Tieres aus der Halle, ohne Zustimmung der Ausstellungsleitung, zur Disqualifikation.
Wird ein Tier einem Richter verweigert, so muss dieses disqualifiziert werden. Des Weiteren kann eine Disqualifikation bei Nichteinhaltung der Ausstellungsrichtlinien des MCC erfolgen.
7. Rasse Maine Coon – blaue Augenfarbe.
Ausgestellt werden können Maine Coon mit blauen Augen in White, Vans und Harlekin Weissanteil. Maine Coon die nicht der obg. Farbgebung entsprechen dürfen nicht ausgestellt werden.
§4 Bestimmungen für die Stewardtätigkeit
1. Der Chefsteward ist das Bindeglied zwischen den Richtern und der Ausstellungsleitung. Er ist den Stewards weisungsbefugt und führt die Aufsicht im Richterraum. Er unterrichtet das Ausstellungsbüro über abwesende Katzen und
unterweist die Stewards in ihre Tätigkeiten.
2. Der Steward leistet dem Richter, dem er zugeteilt ist, während des gesamten Richtens Hilfe. Er ist dafür verantwortlich, dass der Richtertisch, die Richterkäfige und auch die Hände immer sorgfältig desinfiziert werden.
3. Er muss in der Lage sein, eine Katze korrekt aus dem Käfig zu nehmen und darf keinerlei Kommentar zu einer Katze äußern bzw. deren Identität preisgeben.
4. Der Steward darf ohne ausdrückliche Aufforderung des Richters, den Ausstellern keine Bewertungsergebnisse mitteilen.
5. Bei Abwesenheit einer Katze hat er den Chefsteward zu informieren.
6. Er darf niemals seine eigene Katze dem Richter präsentieren.
7. Der Steward erhält am Ende jeder Ausstellung von dem Richter, dem er zugeteilt war, ein Stewardzeugnis, welches vom Richter und der Ausstellungsleitung unterschrieben ist.
§5 Bestimmungen für Richter und Richterschüler
1. Die Richter dürfen vor Beendigung des Richtens sowie der Best in Show-Wahl keinen Einblick in den Katalog nehmen.
2. Sie dürfen Ihre eigenen Tiere nur außer Konkurrenz ausstellen.
3. Die Richter dürfen sich weder von der Ausstellungsleitung, von Ausstellern, Richterschülern oder Stewards in ihren Entscheidungen beeinflussen lassen.
§6 Ausstellungsklassen und Titel
1. Auf internationalen Ausstellungen des MCC werden die Katzen in den Kategorien, Kurzhaar, Halblanghaar und Langhaar gerichtet.
2. Zusätzliche Kategorien können in Form einer Sondershow von der Ausstellungsleitung rechtzeitig vor der Ausstellung bestimmt werden.
3. Die Tiere werden in ihrer Kategorie in unterschiedliche Ausstellungsklassen eingeteilt und dort nach Rasse und Farbe getrennt gerichtet.
4. Der Richter kann die Vergabe des Siegeranwartschaft-Zertifikates für das in seiner Gruppe mit v1 bewertete Tier verweigern. Dies ist mit ,,v1 ohne“ auf dem Richterbericht zu vermerken.
5. Richterentscheidungen sind unanfechtbar.
6. Bei Umschreibung einer Katze in eine andere Rasse bzw. Farbe werden alle bis dahin erreichten Titel gestrichen und das Tier muss nach der Umschreibung in der entsprechenden Rasse bzw. Farbe gemeldet werden.
7. Sollte es für die Erringung eines Titels nötig sein, dass die Katze von einem anderen Richter als dem vorgegebenen gerichtet wird, können die Zertifikate von einem anderen anwesenden Richter gegengezeichnet werden.
8. Der MCC vergibt pro Ausstellungstag zwei Anwartschaften.
9. Ausstellungsklassen und Titel:
9.1. Wurfklasse:
In der Wurfklasse werden mindestens 3 Tiere des selben Wurfes ausgestellt (mit oder ohne Mutter), die am Ausstellungstage mindestens die 10. Lebenswoche vollendet haben nicht älter als 16 Wochen sind. Die höchstmögliche Bewertung
ist v1.
9.2. Babyklasse
In der Babyklasse werden Tiere ausgestellt die am Ausstellungstag mindestens die 10. Lebenswoche vollendet haben und nicht älter als 3 Monate sind. Diese Ausstellungsklasse kann nur in Abstimmung mit dem jeweiligen zuständigen Veterinäramt
angeboten werden
9.3. Kittenklasse
In der Kittenklasse werden Tiere ausgestellt die am Ausstellungstage mindestens 3 Monate und 1 Tag alt sind, aber noch nicht 6 Monate alt sind. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CACP (Certificat d‘Aptitude au
Championat-Petit) vergeben. Das dreimalige Erringen des CACP berechtigt die Katze zum Führen des Titels ,,Kitten Champion“ (K.Ch).
9.4. Jugendklasse
In der Jugendklasse werden Tiere ausgestellt, die am Ausstellungstage mindestens 6 Monate und ein Tag, aber noch nicht 9 Monate alt sind. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CACJ (Certificat d‘Aptitude au Championat-Jeunesse)
vergeben. Das dreimalige Erringen des CACJ berechtigt die Katze zum Führen des Titels ,,JugendChampion“ (J.Ch)
9.5. Offene Klasse
Das Tier muss am Ausstellungstag mindestens 9 Monate und 1 Tag alt und unkastriert sein. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CAC (Certificat d‘Aptitude au Championat) vergeben. Das dreimalige Erringen des CAC
unter 3 verschiedenen Richtern berechtigt die Katze zum Führen des Titels ,,Champion“ (Ch).
9.6. Championklasse
In der Championklasse werden unkastrierte Tiere ausgestellt, die den Titel Champion errungen haben. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CACIB (Certificat d’Aptitude au Championat international de Beauté) vergeben.
Das 5 malige Erringen des CACIB unter 3 verschiedenen Richtern berechtigt die Katze zum Führen des Titels ,,Champion International“ (Ch.lnt.) Ein im Ausland erzielter Punkt zählt in der jeweils gemeldeten Kategorie doppelt.
9.7. Internationale Championklasse
In der internationalen Championklasse werden unkastrierte Tiere ausgestellt die den Titel ,,Ch.lnt“ errungen haben. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CAGCI (Certificat d’Aptitude au Grand Championat International)
vergeben. Das 6 malige Erringen des CACGI unter 4 verschiedenen Richtern berechtigt die Katze, den Titel ,,Grand Champion International“ zu führen (Gr.Ch.Int.) Ein im Ausland erzielter Punkt zählt in der jeweils gemeldeten Kategorie
doppelt.
9.8. Grand International Championklasse
In der Grand International Championklasse werden unkastrierte Tiere ausgestellt die den Titel ,,Gr.Ch.lnt“ errungen haben. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CACE (Certificat d‘Aptitude au Championat d’Europe)
vergeben. Das 7 malige Erringen des CACE unter 5 verschiedenen Richtern, berechtigt die Katze zur Führung des Titels „Europa Champion“ (Eu.G.C.l.). Ein im Ausland erzielter Punkt zählt in der jeweils gemeldeten Kategorie doppelt.
9.9. Europa Championklasse
In der Europa Championklasse werden unkastrierteTiere ausgestellt die den Titel ,,Eu.G.C.l.“ errungen haben. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das GCACE (Certificat d‘Aptitude au Grand Championat d’Europe) vergeben.
Das 8 malige Erringen des GCACE unter 6 verschiedenen Richtern berechtigt die Katze zur Führung des Titels ,,Grand Europa Champion“ (Gr.Eu.Ch.). Ein im Ausland erzielter Punkt zählt in der jeweils gemeldeten Kategorie doppelt.
9.10. Große Europa Championklasse
In der Großen Europa Championklasse werden unkastrierte Tiere ausgestellt die den Titel ,,Gr.Eu.G.C.l.“ errungen haben. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CACM vergeben. Das 10 malige Erringen des CACM unter
8 verschiedenen Richtern davon muss ein 1 Richter aus einem anderen Kontinent sein, berechtigt die Katze zur Führung des Titels ,,World Champion“ (W.Ch.). Ein im Ausland erzielter Punkt zählt in der jeweils gemeldeten Kategorie doppelt.
9.11. Kastratenklassen
Die Punkte 9.4 bis 9.8. werden analog für kastrierte Tiere angewandt. Das Wort „Champion“ wird jeweils durch das Wort „Premior“ (Pr.) ersetzt.
kastrierte Tiere unter 9 Monaten starten in der offenen Kastratenklasse.
9.12. Ehrenklasse
In der Ehrenklasse werden Tiere ausgestellt die den ,,W.Ch.“ bzw. ,,W.Pr.“ errungen haben. Getrennt nach der Kategorie erhält das beste Tier Platz 1.
Alle Tiere erhalten einen Ehrenpreis.
Die Tiere der Ehrenklasse konkurrieren mit den anderen gemeldeten Katzen für Best in Colour und Best in Show.
9.13. Farbbestimmungsklasse
In dieser Klasse werden Katzen mit bekannter Herkunft gemeldet, deren Farbe nicht eindeutig feststeht. Sie konkurrieren nach der Bestimmung in der entsprechenden Rasse, Farbe und Klasse.
9.14. Hauskatzen
Als Hauskatzen werden alle Tiere gemeldet, die keinem Rassestandard entsprechen. Sie werden nach Gesundheit, PfIegezustand und harmonischem Äußeren beurteilt. Bei der Bewertung soll deutlich zu erkennen sein, dass das Tier mit einer
guten Platzierung keine ,,schlechte“ Rassekatze ist. Sie werden platziert mit 1., 2., 3.
9.15. Außer Konkurrenz
Tiere, die außer Konkurrenz ausgestellt werden, werden nicht gerichtet und erhalten keine Bewertung. Es kann nur dann eine Katze außer Konkurrenz gemeldet werden, wenn vom gleichen Aussteller mindestens ein Tier in Konkurrenz gemeldet
ist.
10 Best in Colour/Best in Varietät
10.1. Das Zertifikat ,,Best in Colour“/ „Best in Varietät“ können nur Tiere erhalten, die über den Erwerb eines Siegeranwartschaft-Zertifikates hinaus, in besonderem Maße die Merkmale ihrer Rasse verkörpern.
10.2. Für die Vergabe von ,,Best in Colour“ müssen pro Rasse/Farbe mindestens 3 Tiere anwesend sein. Das beste dieser Tiere kann das Zertifikat „Best in Colour“ erhalten.
10.3. Für die Vergabe von „Best in Varietät“ müssen alle Tiere einer Rasse bei einem Richter gerichtet werden. Das beste dieser Tiere kann das Zertifikat „Best in Varietät“ erhalten.
11. Best in Show
11.1. Für die „Best in Show“ gibt es grundsätzlich die Haarkategorien Kurzhaar, Halblanghaar und Langhaar. Zusätzliche Kategorien sind möglich (siehe §6.2.)
11.2. Es können nur Tiere nominiert werden, die ein Siegeranwartschafts-Zertifikat errungen haben.
11.1. Jeder Richter nominiert nach Punkt 11.1. innerhalb der von ihm gerichteten Kategorie jeweils sein bestes männliches erwachsenes Tier
11.2. sein bestes weibliches erwachsenes Tier
11.3. seinen besten männlichen Kastraten
11.4. seinen besten weiblichen Kastraten
11.5. sein bestes Jungtier männlich
11.6. sein bestes Jungtier weiblich
11.7. sein bestes männliches Kitten
11.8. sein bestes weibliches Kitten
11.9. seinen besten Wurf
11.10 Per Abstimmung durch die Richter erfolgt in jeder Kategorie die Wahl des besten Tieres getrennt
nach Punkt 11.1 a bis 11.9.
11.11. Das jeweilig beste Tier erhält den Titel „Best in Show“
11.12. Per Abstimmung durch die Richter erfolgt in jeder Kategorie aus allen „Best in Show“ Tieren die Wahl des „Best of Best“.
11.13. Das jeweilig beste Tier erhält den Titel „Best in Show“
11.14. Das jeweilig beste Tier erhält den Titel „Best of Best“
11.15. Per Abstimmung durch die Richter erfolgt in jeder Kategorie die Wahl des besten Wurfes.
Der jeweilig beste Wurf erhält den Titel „Bester Wurf“
11.16. Per geheimer Abstimmung durch die Richter erfolgt aus den „Best of Best“ Tieren die Wahl des „ Best over all“. Die Tiere erhalten Platzierungen, das bestplatzierte Tier erhält den Titel „Best over all“ = Tagessieger. Das jeweilig beste Tier erhält den Titel „Best of Best“
12. Europäischer Ring
12.1. Zusätzlich zur normalen Bewertung können die Tiere auch noch für den Europ. Ring gemeldet werden. Ein Allbreed-Richter bewertet die Katzen unabhängig von Rasse, Farbe, Geschlecht oder Alter und wählt seine Siegerkatzen. Findet ein Jungtier- und Erwachsener /Ring statt können jeweils Platzierung von 1- 5 vergeben werden. Findet ein Ring mit Jung- und Erwachsenen- Tieren statt werden Platzierungen von 1 -10 vergeben.Europäischer Ring.
12.2. Findet ein Ring nach der Katgeorie Rasse statt, werden Platzierungen von 1-3 vergeben.